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Neu bei der BioChem: Herstellungserlaubnis und QP-Service

Nach erfolgreicher Inspektion durch das zuständige Regierungspräsidium Tübingen verfügt die BioChem Labor für biologische und chemische Analytik GmbH ab sofort neben der GMP-Bestätigung auch über die Herstellungserlaubnis für

  • Humanarzneimittel und klinische Prüfpräparate nach § 13 AMG sowie
  • Veterinärarzneimittel nach § 28 TAMG und (EU) 2019/6

Die Herstellungstätigkeit der BioChem umfasst die mikrobiologische, chemisch/physikalische sowie biologische Qualitätskontrolle für Arzneimittel, Roh- und Ausgangsstoffe, Wirkstoffe und Verpackungsmaterialien aus den o. g. Bereichen.

Sämtliche Zertifikate stehen im Public Layout der EudraGMDP-Datenbank sowie hier auf unserer Homepage im Bereich Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.

Wir freuen uns, jetzt auch eine Vielzahl von Dienstleistungen durch unsere eigene QP (Sachkundige Person/Qualified Person gem. § 15 AMG), Frau Clarissa Kohn, anbieten zu können. Unser neuer QP-Service ergänzt unser umfangreiches Analysenspektrum optimal:

  • Bestätigung der Qualitätskontrolle durch QP
  • Einlagerung von Rückstellmustern gem. § 18 Rückstellmuster AMWHV und Annex 19 GMP-Leitfaden
  • Beratung von Kundenunternehmen bei der Erlangung einer eigenen Herstellungserlaubnis
  • Weitere Beratungsdienstleitungen z. B. zu GMP-Themen und regulatorischen Anforderungen auf Anfrage

In unserem Flyer „Herstellungserlaubnis und QP-Service“ sind diese Dienstleistungen zusammengefasst (Download per Klick).

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Die Experten unserer Qualitätssicherung | Qualified Person stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung von Prüfungen für Ihre Produkte oder Projekte. Gerne erstellen wir ein auf Ihre aktuelle Fragestellung abgestimmtes Angebot.

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